Leiharbeit
Leiharbeit stellt eine Form der Beschäftigung dar, bei der Mitarbeiter bei einer Leiharbeitsfirma angestellt sind und für kurz-, mittel- und langfristige Einsätze an Kundenunternehmen überlassen werden.
Leiharbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitnehmer (Leiharbeiter) bei einer Leiharbeitsfirma angestellt ist und für temporäre Einsätze an ein Kundenunternehmen überlassen wird. Die Leiharbeitsfirma schließt mit dem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab und überlässt diesen dann an das Kundenunternehmen. Damit bleibt die Leiharbeitsfirma formaler Arbeitgeber des Leiharbeiters. Das bedeutet, dass alle arbeitsrechtlichen Pflichten, wie die Bezahlung des Gehalts, Gewährung von Urlaub und die Beachtung von Kündigungsfristen, bei der Leiharbeitsfirma liegen. Das Kundenunternehmen hingegen gibt die konkreten Arbeitsaufträge und ist für die fachliche Anleitung und Überwachung der Arbeit zuständig. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen für die Leiharbeit, um Missbrauch zu verhindern und die Rechte der Leiharbeitnehmer zu schützen. Diese Regelungen werden in Deutschland über das AÜG geregelt.
In Deutschland wird die Leiharbeit durch verschiedene gesetzliche Regelungen geregelt, die sowohl den Schutz der Leiharbeitnehmer als auch den speziellen Charakter der Leiharbeit berücksichtigen. Einer der zentralen Rechtsrahmen ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Das AÜG stellt die Grundlage für die Leiharbeit dar und regelt unter anderem die Voraussetzungen, unter denen Arbeitnehmer an andere Unternehmen überlassen werden dürfen. Das AÜG legt auch den Grundsatz der Gleichbehandlung fest. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmer in Bezug auf wesentliche Arbeitsbedingungen, einschließlich des Entgelts, nicht schlechter gestellt werden dürfen als vergleichbare festangestellte Mitarbeiter des Entleihers. Es gibt allerdings Tarifverträge, die zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche ausgehandelt werden und besondere Regelungen für Löhne, Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen enthalten.
Leiharbeit erstreckt sich heutzutage über viele Branchen und Berufe, die sich je nach Bereich deutlich unterscheiden. Im industriellen und produzierenden Sektor sind Leiharbeitnehmer oft in der Fertigung, Montage und im Maschinenbau tätig. Ihre Aufgaben können von einfachen, repetitiven Tätigkeiten bis hin zu spezialisierten Fertigungsprozessen reichen. Im Dienstleistungssektor finden sich Leiharbeitnehmer in einer Vielzahl von Rollen wieder. Dies reicht von administrativen Tätigkeiten in Büros über Kundenservice in Call-Centern bis hin zu IT- und Technologieprojekten. Viele Unternehmen nutzen Leiharbeit, um temporären Personalbedarf bei Großprojekten, Veranstaltungen oder in Stoßzeiten abzudecken. Auch im medizinischen Bereich hat die Leiharbeit Einzug gehalten. Hier können Pflegefachkräfte, medizinische Fachangestellte oder sogar Ärzte auf Zeitbasis in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen tätig werden. Dies ist oft eine Reaktion auf den temporären Mangel an medizinischem Personal oder um saisonale Schwankungen auszugleichen. Der Logistik- und Transportsektor greift ebenfalls auf Leiharbeitskräfte zurück. Hier können die Tätigkeiten von Lagerarbeit über Kommissionierung bis hin zum Fahren von Transportfahrzeugen reichen. In jüngster Zeit ist auch im Bereich der hochqualifizierten Berufe ein Anstieg der Leiharbeit zu verzeichnen.
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